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Ausländische Berufsabschlüsse

Zugewanderte Arbeiter, Quelle: Ceyhan Molla_flickr
Bedingt durch den demografischen Wandel kommt es in Deutschland schon jetzt zu einer Knappheit von qualifizierten Fachkräften in bestimmten Segmenten der Wirtschaft, aber insbesondere in den so genannten MINT-Berufen. Daher werden neben Maßnahmen, das innländische Potential an Arbeitskräften weiter zu vergrößern, auch die Möglichkeiten geschaffen und verbessert, ausländische Berufsabschlüsse auch hier in Deutschland anerkennen zu lassen, sodass qualifizierte Ausländer die Möglichkeit haben, auf dem deutschen Arbeitsmarkt aktiv zu werden.
Zahlreiche Deutsche und Zugewanderte haben im Ausland gute Qualifikationen und Abschlüssen erworben und sind so auf dem deutschen Arbeitsmarkt unverzichtbar. Bisher war es nicht möglich, dieses Potential hinreichend auszuschöpfen, da die bisherigen Regelungen zur Anerkennung vom Berufsabschlüssen im Ausland nicht hinreichend und einheitlich waren.
Dieses Problem soll nun das so genannte „Anerkennungsgesetz“ lesen. Diese Reform zielt konkret darauf, Anerkennungssuchenden und Arbeitgebern einen möglichst einheitlichen Bewerbungsmaßstab an die Hand zu geben. Dieses Gesetzespaket beinhaltet neben einem neuen Bundesgesetz, das sich Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz nennt, Anpassungen bezüglich der bisher bestehenden Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikation, die sich auf bis dato 60 verschiedenen Gesetzen zusammensetzt.
Die Vorteile für Migrantinnen und Migranten, die diese Novellierung mit sich bringt, bestehen in erster Linie darin, dass von nun an ein Rechtsanspruch auf ein Bewertungsverfahren für die rund 350 nicht reglementierten Berufe besteht und so eine größere Transparenz für alle geschaffen wird. Darüber hinaus ist die Ausübung von Berufen, die bisher noch an die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit zu einem EU-Mitgliedsstaat geknöpft war, nun allen nach Deutschland zugezogenen grundsätzlich möglich. Ganz konkret bedeutet dies, dass so auch ein türkischer Arzt bei Nachweis der nötigen fachlichen Voraussetzungen eine Zulassung erhalten kann, was bisher selbst dann noch nicht möglich war, wenn dieser sein Studium in Deutschland abgeschlossen hatte.





