Artikel-Schlagworte: „Bologna-Prozess“
Die verschiedenen Hochschulabschlüsse

Diplom, Foto von twicepix/flickr.com
Um einen Diplomstudiengang zu erfolgreich abzuschließen, muss beispielsweise zunächst erst das Grundstudium absolviert werden, an dessen Ende das sogenannte Vordiplom steht. Das wiederum bildet dann die Voraussetzung, um mit dem Hauptstudium fortzufahren, das am Ende eine Diplomarbeit für das entsprechende Zeugnis vorsieht. Auch der Magister ist in etwa so aufgeteilt. Doch im Gegensatz zum Diplom, kann der Magister nur an Universitäten und dort meist ausschließlich in geistes- oder sozialwissenschaftlichen Fächern. Fachhochschulen unterscheiden sich zu Universitäten darin, dass hier mehr Praxisnähe und Pflichtpraktika bestehen.
In den meisten Fällen, werden für den Magister ein Hauptfach sowie zwei Nebenfächer belegt, wobei die Aufteilung des Stundenplans freier gestaltet werden kann als bei anderen Varianten. Verschiedene Prüfungen und eine Magisterarbeit verleihen den Studenten dann ihren Titel. Beide Abschlüsse allerdings gehören zu einer seltenen Spezies, seit man im Rahmen des Bologna-Prozesses 1999, Bachelor und Master einführte. Damit sollte ein einheitliches europäisches Hochschulsystem entstehen, das Wechsel zwischen Hochschulen erleichtert und den Studienabbruch-Quoten entgegen wirkt. Bisher scheint die Entwicklung jedoch in die entgegengesetzte Richtung zu führen. So wurde zwar die Semesterzahl, jedoch nicht der Stoff reduziert. Der Bachelor als Abschluss allein, bietet außerdem noch keine Promotionsmöglichkeiten. Dazu muss noch der Master im Aufbaustudium erworben werden.
Als “klassisch” erhalten bleibt jedoch das Staatsexamen, wobei die Prüfung nicht etwa von der Hochschule, sondern vom Staat abgenommen wird, um die Qualität der Prüflinge direkt zu verfolgen. Das Staatsexamen gilt nämlich nur für die Fächer der Rechtswissenschaft, der Medizin, Lebensmittelchemie und Lehrämter.





